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AGBs

Colab Creative GesbR  

 

Gültig für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen

Stand: 28.08.2026  Colab Creative GesbR

Gesellschafter: Elena Oberascher und Angel Mendoza

Holzmeisterstraße 62 5071 Wals-Siezenheim, Österreich

E-Mail: office@colab-creative.com  

 

Im Folgenden „Agentur“ genannt.  

 

1. Geltungsbereich  

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Agentur gegenüber ihren Auftraggebern („Kunden“).  

1.2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG sind von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen.  

1.3. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss geltende Fassung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.  

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die bloße Kenntnisnahme oder widerspruchslose Leistungserbringung gilt nicht als Zustimmung.  

 

2. Angebote und Vertragsabschluss  

2.1. Angebote der Agentur sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.  

2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags, Auftragsbestätigung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durch Beginn der Leistungserbringung zustande.  

2.3. Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zumindest der Textform. Als Textform gelten insbesondere E-Mail und die Kommunikation über ein vereinbartes Projektmanagementsystem.  

2.4. Kostenschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Informationen. Ändern sich Anforderungen, Umfang oder Rahmenbedingungen, ist die Agentur berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand nach vorheriger Information des Kunden zusätzlich zu verrechnen.  

 

3. Konzept-, Ideen- und Pitchschutz  

 

3.1. Fordert ein potenzieller Kunde die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrags zur Entwicklung oder Präsentation von Konzepten, Strategien, Kampagnenideen, Designs oder sonstigen kreativen Vorleistungen auf, gelten diese AGB auch für diese vorvertragliche Zusammenarbeit.  

3.2. Präsentierte Konzepte, Strategien, Entwürfe, Texte, Claims, Gestaltungen und Ideen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Agentur weder genutzt, bearbeitet, weitergegeben noch durch Dritte umgesetzt werden. Dies gilt auch für Bestandteile, die mangels ausreichender Werkhöhe nicht urheberrechtlich geschützt sind.  

3.3. Eine Nutzung ist erst zulässig, wenn ein entsprechender Auftrag erteilt und die hierfür vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt wurde oder eine gesonderte Nutzungsvereinbarung getroffen wurde.  

3.4. Für ausdrücklich als unentgeltlich bezeichnete Erstgespräche gilt diese Regelung nicht hinsichtlich allgemeiner Informationen und Ideen, die nicht als ausgearbeitetes Konzept oder konkrete kreative Leistung präsentiert wurden.  

 

4. Leistungen der Agentur  

 

4.1. Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Markenentwicklung, Brand Design, Strategie- und Marketingberatung, Social-Media-Management, Content Creation, Foto- und Videoproduktion, Grafikdesign, Kampagnenkonzeption und digitale Kommunikation.  

4.2. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Briefing oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich angeführte Leistungen sind nicht vom vereinbarten Honorar umfasst.  

4.3. Innerhalb des vereinbarten Rahmens und der abgestimmten Marken- und Kommunikationsziele steht der Agentur die für kreative Leistungen erforderliche Gestaltungsfreiheit zu.  

4.4. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, umfasst das Honorar zwei gebündelte Korrekturrunden. Eine Korrekturrunde ist eine zusammengefasste Rückmeldung des Kunden zu einem übermittelten Arbeitsstand. Weitere Korrekturen, neue Anforderungen oder Änderungen bereits freigegebener Inhalte gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand verrechnet.  

4.5. Zusatzleistungen und nachträgliche Änderungen werden gesondert vergütet. Die Agentur informiert den Kunden nach Möglichkeit vorab über dadurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen.  4.6. Sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet die Agentur eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten Werbe-, Umsatz-, Reichweiten-, Ranking-, Follower- oder Kampagnenerfolg.  

4.7. Die Agentur ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, freie Auftragnehmer oder Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen.  

 

5. Mitwirkungspflichten und Freigaben  

5.1. Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.  5.2. Der Kunde benennt eine entscheidungs- und freigabebefugte Ansprechperson. Rückmeldungen sind gebündelt, eindeutig und innerhalb der vereinbarten Fristen zu übermitteln.  

5.3. Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund verspäteter, unvollständiger, widersprüchlicher oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen; zusätzlicher Aufwand kann gesondert verrechnet werden.  

5.4. Der Kunde prüft Entwürfe, Korrekturabzüge und Arbeitsergebnisse insbesondere auf inhaltliche Richtigkeit, Schreibfehler, Kontaktdaten, Preise, Markenangaben, rechtliche Hinweise und Übereinstimmung mit seinen Vorgaben.  

5.5. Freigaben sind verbindlich. Änderungen nach einer Freigabe gelten als Zusatzleistung. Eine Freigabe entbindet die Agentur nicht von der Verantwortung für Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung durch die Agentur erkennbar gewesen wären und nicht auf Vorgaben oder Materialien des Kunden beruhen.  

5.6. Sofern keine andere Frist vereinbart ist, sollen Rückmeldungen innerhalb von fünf Werktagen erfolgen. Bei ausbleibender Rückmeldung ist die Agentur berechtigt, den Projektzeitplan anzupassen. Eine Abnahmefiktion tritt nur ein, wenn sie im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.  

5.7. Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Videos, Logos, Marken, Musikstücken, Daten und sonstigen Materialien verfügt und deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Bestimmungen verletzt.  

5.8. Wird die Agentur wegen vom Kunden bereitgestellter, vorgegebener oder freigegebener Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur hinsichtlich berechtigter Ansprüche und notwendiger angemessener Rechtsverteidigungskosten schad- und klaglos, soweit die Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt.  

5.9. Eine rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Gewinnspielen, Marken, Musik, Datenschutztexten, Impressumsangaben oder sonstigen Inhalten ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde. Erforderlichenfalls hat der Kunde geeignete rechtliche Beratung beizuziehen.  

 

6. Foto-, Video- und Contentproduktionen  

6.1. Produktionsumfang, Produktionsort, Termine, Team, Technik, Motive und Deliverables ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Produktionsplan.  

6.2. Soweit nicht anders vereinbart, sorgt der Kunde rechtzeitig für den Zugang zu den vereinbarten Räumlichkeiten und Orten sowie für erforderliche interne Zustimmungen. Behördliche Genehmigungen, Location-Rechte, Model Releases und sonstige Rechteklärungen werden von jener Partei eingeholt, der diese Aufgabe im Angebot oder Produktionsplan zugewiesen ist.  

6.3. Rohmaterial, offene Projektdateien, nicht ausgewählte Aufnahmen und Zwischenstände sind nicht Bestandteil der geschuldeten Übergabe, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.  

6.4. Die Agentur archiviert Projekt- und Rohdaten ohne gesonderte Vereinbarung für sechs Monate nach Abschluss des Projekts. Eine darüber hinausgehende Archivierung oder Wiederherstellung ist nicht geschuldet und kann gesondert vereinbart werden.  

6.5. Können Außenaufnahmen oder sonstige Produktionen aufgrund von Wetter, Krankheit, Ausfall wesentlicher Mitwirkender, behördlichen Maßnahmen oder vergleichbaren nicht beherrschbaren Umständen nicht wie geplant stattfinden, stimmen die Parteien einen Ersatztermin ab. Bereits entstandene oder nicht stornierbare Fremdkosten sind vom Kunden zu tragen, soweit die Agentur den Ausfall nicht verschuldet hat.  

7. Stornierung und Terminverschiebung  

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7.1. Storniert oder verschiebt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Produktions- oder Shootingtermin, kann die Agentur neben bereits erbrachten Leistungen und nicht stornierbaren Fremdkosten folgende Ausfallvergütung auf das für den betroffenen Termin vereinbarte Agenturhonorar verrechnen:  mehr als 10 Werktage vor dem Termin: 25 %  5 bis 10 Werktage vor dem Termin: 50 %  weniger als 5 Werktage vor dem Termin: 75 %  weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 %  

 

7.2. Ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielter Erwerb werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Der Agentur bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Ausfalls vorbehalten.  

 

7.3. Eine einmalige Terminverschiebung kann nach Verfügbarkeit ohne Ausfallvergütung erfolgen, wenn sie mehr als 10 Werktage vor dem Termin mitgeteilt wird und keine Fremdkosten oder sonstigen Nachteile entstehen.  

 

7.4. Für die Stornierung oder Beendigung ganzer Projekte gelten zusätzlich die Bestimmungen in Abschnitt 14.  

 

8. Fremdleistungen und externe Kosten  

8.1. Fremdleistungen und Auslagen, insbesondere Werbebudgets, Druck, Produktion, Stockmaterial, Musik- und Schriftlizenzen, Models, Influencer, Locations, Reisekosten, Hosting, Domains, Software und Plattformdienste, sind nur dann im Agenturhonorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.  

8.2. Die Agentur darf erforderliche Fremdleistungen nach vorheriger Abstimmung im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden beauftragen.  

8.3. Soweit der Kunde Vertragspartner des Dritten wird, haftet die Agentur nicht für dessen Leistung. Beauftragt die Agentur den Dritten im eigenen Namen, haftet sie für sorgfältige Auswahl und ordnungsgemäße Beauftragung, nicht jedoch für Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs, soweit gesetzlich zulässig.  

8.4. Preisänderungen externer Anbieter nach Vertragsabschluss können an den Kunden weitergegeben werden, wenn sie für die Vertragserfüllung erforderlich und für die Agentur nicht beeinflussbar sind. Der Kunde wird vor der kostenpflichtigen Beauftragung informiert.  

8.5. Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragsdauer hinausreichen und mit Zustimmung des Kunden eingegangen wurden, sind auch nach Beendigung des Agenturvertrags vom Kunden zu erfüllen beziehungsweise zu übernehmen.  

 

9. Termine und höhere Gewalt

 9.1. Termine und Zeitpläne sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.  

9.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungswünsche oder vom Kunden veranlasster Unterbrechungen verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.  

9.3. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen ruhen die betroffenen Leistungspflichten für Dauer und Umfang des Hindernisses. Die Parteien informieren einander unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.  

9.4. Dauert das Hindernis länger als zwei Monate an und ist ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform beenden. Bereits erbrachte Leistungen und unvermeidbare Fremdkosten sind zu vergüten.  

9.5. Gerät die Agentur mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, kann der Kunde erst nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten.  

 

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen  

10.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.  

10.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.  

10.3. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Voraus-, Akonto- oder Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Der Leistungsbeginn kann von einer vereinbarten Vorauszahlung abhängig gemacht werden.  

10.4. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach dem vereinbarten Stundensatz, andernfalls nach einem angemessenen marktüblichen Stundensatz, verrechnet.  

10.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde hat außerdem die gesetzlich vorgesehene Betreibungskostenpauschale und darüber hinausgehende notwendige und angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.  

10.6. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann die Agentur nach vorheriger Mitteilung Leistungen bis zur vollständigen Zahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit aussetzen. Daraus entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zulasten der Agentur.  

10.7. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Agentur anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.  

 

11. Urheber- und Nutzungsrechte  

11.1. Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte an den von der Agentur erstellten Leistungen verbleiben bei der Agentur beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Das Urheberrecht selbst wird nicht übertragen.  

11.2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen, freigegebenen Arbeitsergebnissen.  

11.3. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmens- und Markenkommunikation im erkennbaren Vertragszweck. Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen, Vertriebspartner oder Dritte sowie eine Unterlizenzierung bedürfen der Zustimmung der Agentur.  

11.4. Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung der Arbeitsergebnisse – ausgenommen zu Prüf- und Freigabezwecken – nicht gestattet.  

11.5. Bearbeitungen, Weiterentwicklungen oder Nutzungen außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes vorsehen.  

11.6. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Projektdateien, nicht ausgewählte Entwürfe und editierbare Quelldateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Herausgabe und Einräumung entsprechender Nutzungsrechte kann gesondert vergütet werden.  

11.7. Nutzungsrechte an Material Dritter, beispielsweise Stockaufnahmen, Schriften, Musik, Software oder Plattforminhalten, richten sich nach den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen einzuhalten.  11.8. Die Agentur darf ihren Namen oder ein branchenübliches Urheberkennzeichen an geeigneter Stelle anbringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.  11.9. Nach Veröffentlichung darf die Agentur auf die Zusammenarbeit hinweisen und Arbeitsergebnisse, Namen und Logo des Kunden zu Referenz- und Eigenwerbezwecken verwenden. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen und vereinbarte Sperrfristen sind zu beachten. Der Kunde kann der Referenznutzung vor Veröffentlichung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.  

 

12. Social Media und digitale Plattformen  

 

12.1. Die Agentur hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Algorithmen, Richtlinien, technische Funktionen oder Entscheidungen externer Plattformbetreiber wie Meta, Instagram, TikTok, LinkedIn, Google oder vergleichbarer Anbieter.  

12.2. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass Inhalte dauerhaft abrufbar bleiben, von Plattformen akzeptiert werden oder bestimmte Reichweiten, Interaktionen, Followerzahlen oder wirtschaftliche Ergebnisse erzielen.  

12.3. Für Sperrungen, Einschränkungen, Löschungen, Reichweitenverluste, technische Ausfälle oder Änderungen von Plattformfunktionen haftet die Agentur nur, soweit sie diese schuldhaft verursacht hat und eine Haftung nach Abschnitt 13 besteht.  

12.4. Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform und die Sicherheit seiner Konten verantwortlich. Zugriffsrechte sind nach Ende der Zusammenarbeit anzupassen; von der Agentur nicht mehr benötigte Zugänge sind zu entfernen.  

12.5. Werbebudgets und Plattformkosten sind nicht im Agenturhonorar enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Entscheidungen der Plattform über Ausspielung, Prüfung oder Ablehnung von Anzeigen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.  

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13. Gewährleistung und Haftung  

 

13.1. Der Kunde hat Leistungen nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen, konkret in Textform zu beanstanden. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung zu melden. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 UGB, bleiben unberührt.  

13.2. Bei berechtigten Mängeln steht der Agentur zunächst das Recht zu, innerhalb angemessener Frist Verbesserung oder Ersatzleistung vorzunehmen. Schlägt die Verbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.  

13.3. Die Agentur haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Personenschäden und soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.  

13.4. Soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des schadensursächlichen Einzelauftrags begrenzt. Bei laufenden Vertragsverhältnissen gilt als Obergrenze das in den sechs Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettoentgelt.  

13.5. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Datenverlust und Ansprüche Dritter ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13.6. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, vorsätzlich verursachte Schäden oder sonstige Fälle, in denen eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.  

13.7. Der Kunde trägt die Verantwortung für die endgültige sachliche und rechtliche Prüfung sowie für die von ihm bereitgestellten, vorgegebenen oder freigegebenen Inhalte, soweit deren Prüfung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang der Agentur gehört.  

13.8. Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen aufgrund unrichtiger Angaben, mangelhafter Materialien, verspäteter Freigaben oder sonstiger Pflichtverletzungen des Kunden.  

 

14. Vertragsdauer und Beendigung

 

 14.1. Einzelprojekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Vertragsverhältnisse werden für die im Angebot oder Vertrag festgelegte Dauer geschlossen.  

14.2. Ist bei einem unbefristeten Vertragsverhältnis keine andere Kündigungsfrist vereinbart, kann es von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden.  

14.3. Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, der Kunde mit einer fälligen Zahlung erheblich in Verzug gerät oder die Fortsetzung aufgrund berechtigter schwerwiegender Bedenken hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Reputation unzumutbar ist.  

14.4. Storniert oder beendet der Kunde einen erteilten Auftrag ohne von der Agentur zu vertretenden wichtigen Grund, sind die bis zum Wirksamwerden erbrachten Leistungen, verbindlich beauftragten Fremdkosten und nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen zu vergüten. Weitergehende Ansprüche nach § 1168 ABGB bleiben unberührt; ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielter oder absichtlich nicht erzielter Erwerb werden angerechnet.  

14.5. Mit Vertragsende werden offene Forderungen fällig. Nutzungsrechte bestehen nur, soweit die dafür geschuldete Vergütung vollständig bezahlt wurde.  

 

15. Vertraulichkeit und Datenschutz  

15.1. Beide Parteien behandeln Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind, geheim. Dies gilt nicht für allgemein bekannte Informationen, rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen oder gesetzlich erforderliche Offenlegungen.  15.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, und der Datenschutzerklärung der Agentur.  15.3. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder aufgrund eines anderen gesetzlichen Erlaubnistatbestands erforderlich ist.  15.4. Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien – soweit rechtlich erforderlich – vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.  16. Schlussbestimmungen  16.1. Erfüllungsort ist Wals-Siezenheim, Österreich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.  16.2. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Agentur und dem Kunden ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.  16.3. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Agentur sachlich zuständigen Gerichts vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Agentur bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.  16.4. Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur übertragen. Geldforderungen des Kunden bleiben von dieser Einschränkung nur erfasst, soweit dies gesetzlich zulässig ist.  16.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion zulasten des Kunden wird nicht vereinbart.

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